Bundesmassnahmen ab dem 18.01.2021

Der Bundesrat hat die am 18. Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen am 13. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021 verlängert.

Da die Kurse zur Sozialisierung und Erziehung von Hunden im Hinblick auf das Tierwohl, aber auch auf das öffentliche Interesse, nämlich die Vermeidung späterer Risiken für Mensch und Tier durch mangelhalft sozialisierte Hunde, nicht länger ausgesetzt werden können, gilt ab dem 18. Januar 2021 in Absprache mit dem BAG Folgendes: Hundeschulen dürfen auf ihren Aussenplätzen Kurse zur Sozialisierung und Erziehung von Hunden (Welpensozialisierung, Junghundekurse, weitere Erziehungskurse) anbieten (Art. 6dAbs. 1 Bst. c). In Analogie zur Regelung des Sports im Freien wird dringend empfohlen, die Gruppengrösse aufmaximal 5 Personen, inkl. Leitung, zu beschränken.

Massnahmen vom Bund 22.Dez.2020 – 22.Jan.2021

Alle Anlagen für Aktivitäten mit Hunden müssen ab dem 22. Dezember 2020 und sicher bis 22. Januar 2021 geschlossen bleiben. Dies gilt sowohl für Innenräume (Hallen) als auch für Aussengelände.

Aktuell dürfen Hundeausbildungen im Präsenzunterricht nicht mehr durchgeführt werden. Von diesem Verbot ausgenommen sind Einzellektionen in der Erziehungsarbeit.

Als Konsequenz heissen diese Verschärfungen, dass sicher bis am 22. Januar 2021 keine obligatorischen Hundekurse durchgeführt werden dürfen.

Weihnachten

Wir haben Ferien und geniessen die Zeit mit unseren eigenen Hunden :). Ab dem 04.01.2021 sind wir mit vollem elan wieder für euch und eure Fellnasen da.

Wir möchten uns bei euch bedanken für das Jahr 2020, das nicht immer so einfach war. Danke für eure Unterstützung, euer Vertrauen und euer Fleiss. Wir wünschen Euch eine gemütliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins 2021 🙂

Wuffige Grüsse Euer Inpunctohund-Team

Tierisch gute Neuigkeiten

Es ist nun offizell und wir dürfen am 11. Mai 2020 wieder starten.

Juppii, wir freuen uns sehr darüber 🙂

Für unsere Inpunctohündeler… wir werden euch über den Ablauf so wie die Schutzmassnahmen baldmöglichst informieren.

16.04.2020

Die ersten Lockerungen vom Bundesrat sind bekannt gegeben.

Es ist noch unklar, wie weit es uns betrifft. Das BLV ist im Moment in Absprache mit dem BAG ob und inwiefern die Lockerungen auch uns betreffen.

Sobald wir mehr wissen, geben wir euch natürlich Bescheid.

Halltet die Ohren steif und bleibt gesund 🙂

20.03.2020 Anweisungen vom Veterinäramt Zürich

Dürfen Hundekurse durchgeführt werden?

Hundekurse dürfen nicht durchgeführt werden, auch nicht,wenn sie im Freien erfolgen.Ausnahmen sind Therapienbei verhaltensauffälligen Hunden, sofern neben der Fachperson maximal die hundehaltende Person anwesend ist und diese nicht krank ist oder mit einer kranken Person im Haushalt lebt. Die Distanz-und Hygieneregeln des BAGsind zu befolgen.

Dürfen Welpenkurse durchgeführt werden?

Welpenkurse: siehe Hundekurse.

Könnten Hundekurse auch online abgehalten werden?

Bei einem Online-Kurs können nicht alle geforderten Lerninhalte abgedeckt werden, weshalb solche Kurse nicht als reguläre Lektionen angerechnet werden können. Den Hundehaltenden entsteht in der aktuellen Situation jedoch kein Nachteil, wenn sie die obligatorischen Kurse nicht besuchen(siehe unten).Allerdings würdeeine Online-Beratung denHundehaltenden die Möglichkeitbieten, spezifischeFragen zur Hundeerziehung zeitnah zu klären.

Was passiert, wenn die Hundeschulen keine Kurse mehr anbieten dürfen oder können und die Hundehaltenden die obligatorischen Hundekurse nicht innert der vorgegebenen Frist absolvieren können?

Hundeschulen: Stellen Sie den Hundehaltenden auf Anfrage eine Bescheinigung über die bereits absolvierten Lektionen aus.

Hundehaltende:Fordern Sie bei Ihrer Hundeschule eine Bescheinigung über die bereits absol-vierten Lektionen ein. Legen Sie diese Bescheinigung der Gemeinde auf Anfrage vor.

Gemeinden: Verlängern Sie die Fristen für die obligatorische Hundeausbildung um die Zeit des Lockdowns wegen Coronavirus.

Welche Kurse sind nach dem Lockdown zu absolvieren, wenn Hundekurse nicht weitergeführt werden können?

Kanneine Welpenförderungaufgrund des Lockdowns nicht oder nicht vollständig absolviert werden, und liegtentweder eine Anmeldebestätigung oder eineBestätigung über bereits absolvierte Lektionen vor, so muss lediglich der Junghundekurs im Anschluss gemacht werden.

Kann der Junghundekursaufgrund des Lockdowns nicht oder nicht vollständig absolviert werden, und liegtentweder eine Anmeldebestätigung oder eineBestätigung über bereits absolvierte Lektionen vor, so muss ein Erziehungskurs à mind. 10 Lektionen innerhalb von 12 Monaten nach Aufhebung des Lockdowns gemacht werden.

Kann der Erziehungskurs nicht fristgerecht absolviert werden, so müssen die fehlenden Lektionen nachgeholt werden. Betreffend Fristverlängerung mussdie Hundehalterin / der Hundehalter mit seiner Wohngemeinde Kontakt aufnehmen. Ebenfalls soll die Hundeaus-bilderin / der Hundeausbilder in einem solchen Fall der Hundehalterin / dem Hundehalter eine Anmeldebestätigung bzw. Bestätigung über bereits absolvierte Lektionen aushändigen.

Wie soll mit Neuanmeldungen für Hundekurse umgegangen werden?

Sollten sich Hundehaltende melden, die obligatorische Hundekurse (Welpenförderung, Junghunde-, Erziehungskurs) besuchen wollen, wird empfohlen, ihnen eine Anmeldebestätigung zuzustellen.