Gesetz
Hund ist geboren nach dem 31.12.2010
Wird der Hund grösser als 45cm (Schulterhöhe) oder über 16kg schwer, gehört er im Kanton Zürich zur Rassentypliste 1 und muss bestimmte Hundeausbildungen besuchen. Diese beinhaltet einen Welpenförderkurs, einen Junghundekurs und unter gewissen Umständen einen Erziehungskurs.
Welpenförderung
Zeitraum zwischen 8. und 16. Lebenswoche des Hundes
Umfang: 4 praktische Lektionen an 4 verschiedenen Tagen
Junghundekurs
Zeitraum: zwischen der 16. Lebenswoche und dem 18. Lebensmonat des Hundes
Umfang: 10 Lektionen an 10 verschiedenen Tagen
Erziehungskurs
Der Erziehungskurs ist nicht mit jedem Hund der Rassentypliste 1 zu besuchen, sondern nur, wenn der Hund bei der Übernahme älter als 18 Monate und jünger als 8 Jahre ist oder wenn eine Person mit einem solchen Hund in den Kanton Zürich zieht.
Zeitraum: Kursbesuch innerhalb eines Jahres nach Übernahme des Hundes bzw. Zuzug mit dem Hund.
Umfang: 10 praktische Lektionen an mindestens 5 verschiedenen Tagen