Massnahmen vom Bund 22.Dez.2020 – 22.Jan.2021

Alle Anlagen für Aktivitäten mit Hunden müssen ab dem 22. Dezember 2020 und sicher bis 22. Januar 2021 geschlossen bleiben. Dies gilt sowohl für Innenräume (Hallen) als auch für Aussengelände.

Aktuell dürfen Hundeausbildungen im Präsenzunterricht nicht mehr durchgeführt werden. Von diesem Verbot ausgenommen sind Einzellektionen in der Erziehungsarbeit.

Als Konsequenz heissen diese Verschärfungen, dass sicher bis am 22. Januar 2021 keine obligatorischen Hundekurse durchgeführt werden dürfen.