Obligatorischer Praxiskurs Plus

Hundehalter müssen mit ihrem Hund, der ab dem 1. Juni 2025 bei ihnen einzieht, oder die ab dem 1. Juni 2025 in den Kanton Zürich zuziehen, den Praxiskurs von 6 Lektionen besuchen. Der Hund muss bei Beginn der praktischen Kurslektionen mindestens 6 Monate alt sein. Spätestens 12 Monate nach Beginn der Hundehaltung oder dem Zuzug in den Kanton Zürich muss der praktische Kurs abgeschlossen sein. Wir empfehlen dir den Praxiskurs Plus als Folgekurs zur Welpenstunde, oder auch als Start nach der Übernahme eines Hundes. Dieser Kurs beinhaltet 4 Lektionen Vorbereitung, wie auch die obligatorischen 6 Stunden und Ziele. Als Paket mit Vorteilspreis.

Das bekommst du:

  • 10 Lektionen (inkl. 4 vorbereitende Einheiten + 6 obligatorische Lektionen)  
  • Aufbau von verschiedenen Basisübungen für den Alltag mit Hund  
  • Persönliche Begleitung, Antworten auf deine Fragen und individuelle Hilfe beim Training
  • Praktische Vorbereitung auf die Lernziele des Kantons Zürich

Während des Kurses müssen die Lernfortschritte vom Trainer dokumentiert werden, die Lernziele müssen erreicht werden, damit die Bestätigung ausgefüllt und abgeben werden darf. Lernziele des Praxiskurses, welche erreicht werden müssen:

Themen (§ 13 HuV) Lernziel Hundehaltende, Lernziel Hund

  1. Förderung der Bindung und der Beziehung
  • Der Hund reagiert mit Aufmerksamkeit zum Hundehaltenden auf dessen Signal hin.
  • Die Hundehaltenden wissen, was für ihren Hund in welcher Situation belohnend ist.
  • Die Hundehaltenden wissen, wie und in welchen Situationen sie mit ihrem Hund bindungsfördernd spielen und ihn mental beschäftigen können.
  • Sie erkennen die Erregungslage des Hundes und können diese korrekt kanalisieren.
  • Der Hund hält sich beim Spielen an die erlernten Regeln (reagiert beim ersten Mal auf das Signal «Spielende»; kein Bedrängen vor bzw. nach dem Spiel, auch wenn Hundehaltende das Spielzeug in der Hand halten; respektiert die Unversehrtheit der Hundehaltenden im Spiel).
  1. Erkennen und Verstehen der Körpersprache des Hundes
  • Die Hundehaltenden können gezeigtes Ausdrucksverhalten bei ihrem und anderen Hunden korrekt interpretieren und angemessen darauf reagieren.
  1. Befähigung der Hundehaltenden zur Grunderziehung des Hundes
  • Die Hundehaltenden wissen, wie sie erwünschtes Verhalten ihres Hundes korrekt (z.B. Timing, Setting) verstärken können (z.B. Markersignal).
  • Der Hund kann im entsprechenden Training-Setting die gewählten Verstärker (z.B. Futter, Spielzeug, Markersignal) annehmen.
  • Die Hundehaltenden wissen, wie sie ein Signal zur Ausführung einer spezifischen Verhaltensweise unter Nutzung der Lerntheorie auf nonaversive Weise aufbauen können.
  • Der Hund reagiert auf das Signal «Sitz» (maximal einmalige Signalwiederholung).
  • Der Hund reagiert auf das Signal «Liegen» (maximal einmalige Signalwiederholung).
  • Der Hund verharrt in frei wählbarer Position für 60 Sekunden.
  • Der Hund reagiert auf ein Signal mit Umorientierung auf seine Bezugsperson.
  • Der Hund kommt auf Rückruf über eine Distanz von 15 m auf direktem Weg zu Hundehaltenden und bleibt da (maximal einmalige Signalwiederholung).
  • Der Hund wechselt auf Signal auf die andere Körperseite der Hundehaltenden (maximal einmalige Signalwiederholung).
  • Die Hundehaltenden kennen nonaversive Trainingsansätze betreffend Leinenführigkeit und wenden diese korrekt an.
  • Der Hund kann eine vorgegebene Strecke von 50 m an lockerer Führleine gehen.
  1. Tiergerechtes und sicheres Führen auch in anspruchsvollen Situationen
  • Die Hundehaltenden kennen den Verhaltenskodex des Kantons Zürich und setzen diesen um.
  • Die Hundehaltenden kennen Management- und Trainingsmassnahmen, um ihren Hund sicher und unter Rücksichtnahme auf die Umwelt durch den Alltag zu führen.
  • Der angeleinte Hund kann situationsabhängig auf der abgewandten Seite an lockerer Leine geführt werden beim:
    • Kreuzen einer entgegenkommenden Person,
    • Vorbeiführen an hundehaltender Person mit sitzendem Hund,
    • Kreuzen eines Joggers,
    • Begrüssen einer Person,
    • Gehen durch eine sich bewegende Ansammlung von Personen (maximal 5 Personen)

5. Vermittlung der Methoden zur Maulkorbgewöhnung

  • Die Hundehaltenden wissen, wie sie ihren Hund an das Tragen eines passenden und tierschutzkonformen Maulkorbs gewöhnen können.
  • Der Hund steckt freiwillig und ohne Meideverhalten seine Schnauze für mindestens 10 Sekunden in den Maulkorb.

Dauer: 1h / Woche

Ort: Hombrechtikon (wir trainieren die ersten 9 Lektionen in der Halle)
Kurskosten: Block à 10 Lektionen CHF 450.-

Nachholstunde: CHF 50.-

Um die Kursbestätigung zu erhalten, müssen alle Lernziele erreicht werden. Alle Ziele sind im Booklet und auf der Seite des Veterinärsamt der Kt. Zürich ersichtlich. Nicht erreichte Lernziele können in einer separaten Kursstunde mit einem Aufpreis von 50.- / Stunde nachgeholt werden.

Die nächsten Kursblöcke:

2025 Dienstag um 19:15Uhr (Plätze frei 5)

26.08. / 02.09. / 09.09. / 16.09. / 23.09. / 30.09. / 07.10. / 14.10. / 21.10. / 28.10.

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2025 Freitag um 09:00Uhr (Plätze frei 4)

06.06. / 13.06. / 20.06. / 27.06. / 04.07. / 11.07. / 18.07. / Sommerferien / 22.08. / 29.08. / 05.09. / 12.09.

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2025 Samstag um 8:30Uhr (Plätze frei 5) 

16.08. / 23.08. / 30.08 / 06.09. / 13.09. / 20.09. / 27.09. / 04.10. / 11.10. / 18.10.

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