Obligatorischer Theoriekurs Prüfung
Die theoretische Prüfung überprüft das Wissen über die Bedürfnisse von Hunden, ihr
Sozialverhalten, ihre Lernprozesse, den korrekten Einsatz von Hilfsmitteln, rechtliche Aspekte bei
der Hundehaltung und die Voraussetzungen sowie den Aufwand für deren Haltung. Sie stellt
sicher, dass dieses Wissen praktisch angewendet werden kann, um das Wohlbefinden und die
Ausbildung von Hunden zu fördern.
Art der Prüfung
Nach Abschluss der theoretischen Hundeausbildung, können die
Teilnehmenden die Prüfung entweder physisch vor Ort beim Kursanbieter / bei der Kursanbieterin
oder online bei einer bewilligten Prüfungsstelle mit Bewilligung zur webbasierten Durchführung
ablegen.
Die Prüfungsfragen bestehen aus:
- Wahr/Falsch
- Aufgaben; Zuordnungsaufgaben, Lückentextaufgaben, Reihungsaufgaben
Die Prüfungsdauer beträgt max. 30 Minuten.
Die Prüfungsfragen beziehen sich auf die im Dokument «Lernziele und Ausbildungsinhalte der
theoretischen Hundeausbildung § 10 HuV» mit P (Präsenzunterricht) und H (Handouts)
gekennzeichneten Inhalte.
Prüfungssprache
Die Prüfungsfragen stehen vorerst ausschliesslich in deutscher Sprache zur Verfügung. Das
Veterinäramt entscheidet je nach Bedarf über die Erstellung der Prüfungsfragen in weiteren
Sprachen und stellt diese den bewilligten Prüfungsstellen zur Verfügung.
Eine Übersetzung der Prüfungsunterlagen bzw. Prüfungsfragen und deren Verwendung an der
Prüfung durch die Prüfungsstelle ist nicht erlaubt.
Hilfsmittel
An der Prüfung sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zutritt zu den Prüfungsräumlichkeiten haben ausschließlich Prüflinge, die Prüfungsaufsicht
und die Mitarbeitenden des Veterinäramts, die für die Oberaufsicht zuständig sind;
Die Prüflinge dürfen nur die bereitgestellten Prüfungsunterlagen und das bereitgestellte
Schreibmaterial verwenden;
Zulassung zur Prüfung im Präsenzverfahren
Zur Prüfung im Präsenzverfahren zugelassen wird, wer
- mindestens 16 Jahre alt ist;
- beim Präsenzunterricht die Präsenzpflicht von 100% erfüllt hat;
- sich bei der Zutrittskontrolle mit einem gültigen amtlichen Dokument (beispielsweise Pass,
Identitätskarte, Fahrausweis) ausweisen kann.
Verhinderung an der Prüfungsteilnahme
Prüflinge, die sich zur Prüfung angemeldet haben und an deren Teilnahme verhindert sind,
müssen die Verhinderung der Teilnahme unverzüglich der Prüfungsstelle melden. Eine
schriftliche Begründung und das Einreichen etwaiger Nachweise, wie beispielsweise ein
ärztliches Attest oder Bescheinigungen über Zugverspätungen, müssen der Prüfungsstelle
spätestens innerhalb von 24 Stunden nach dem vorgesehenen Prüfungstermin vorgelegt werden.
Liegen die Begründung und die Nachweise nicht fristgerecht vor, ist dies einem Fernbleiben an
der Prüfung ohne entschuldbaren Grund gleichzusetzen.
Ausschluss von der Prüfung
Prüflinge werden von der Prüfung ausgeschlossen, wenn sie
- bezüglich Zulassungsbedingungen wissentlich falsche Angaben machen oder die
- Prüfungsstelle auf andere Weise zu täuschen versuchen;
- Hilfsmittel verwenden;
- die Prüfungsdisziplin grob verletzen;
- am Prüfungstag keinen gültigen amtlichen Ausweis vorlegen können;
- sich nicht an Anordnungen der Prüfungsaufsicht halten.
Beurteilung der Prüfung
Die Beurteilung der Prüfungen erfolgt mit den Werten «Bestanden» oder «Nicht bestanden».
Die Prüfung gilt als «Bestanden», wenn mindestens 80% der Fragen korrekt beantwortet wurden.
Die Prüfung gilt als «Nicht bestanden», wenn der Prüfling
- eine ungenügende Leistung erbringt;
- ohne entschuldbaren Grund der Prüfung fernbleibt, sofern eine Anmeldung zur Prüfung
Voraussetzung war; - die Prüfung ohne entschuldbaren Grund abbricht.
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält von der Prüfungsstelle die vom Veterinäramt vorgegebene
Bestätigung innerhalb von 10 Tagen nach absolvierter Prüfung auf dem Postweg oder
elektronisch (z. B. per E-Mail) zugestellt. Zusätzlich trägt die Prüfungsstelle innert derselben Frist
das erfolgreiche Absolvieren der Ausbildung in der Hundedatenbank AMICUS ein, sofern der
Prüfling bereits über eine AMICUS-ID verfügt und diese der Prüfungsstelle spätestens am
Prüfungstag schriftlich mitgeteilt hat.
Bei «Nicht Bestehen» der Prüfung, wird der Prüfling von der Prüfungsstelle über diesen
Entscheid innert Frist von 10 Tagen nach absolvierter Prüfung schriftlich auf dem Postweg
informiert. Der Entscheid enthält lediglich Angaben zum Grund (ungenügende Leistung,
Fernbleiben oder Abbruch ohne entschuldbaren Grund). Die Prüfungsunterlagen dürfen mit dem
Entscheid nicht mitgeschickt werden.
Wiederholung der theoretischen Prüfung
Die theoretische Prüfung kann so oft wie notwendig wiederholt werden. Der Mindestabstand
zwischen den Prüfungen beträgt jedoch mindestens einen Kalendertag.
Prüfungstermine:
Jeweils Samstag um 15:00Uhr
- 12.07.2025
- 30.08.2025
- 18.10.2025
Preis: 50.- inkl. Administration
Bitte geben sie auf dem Formular, unter Bemerkungen bekannt, an welchem Prüfungstermin du Teilnehmen möchtest.