Bundesmassnahmen ab dem 18.01.2021

Der Bundesrat hat die am 18. Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen am 13. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021 verlängert.

Da die Kurse zur Sozialisierung und Erziehung von Hunden im Hinblick auf das Tierwohl, aber auch auf das öffentliche Interesse, nämlich die Vermeidung späterer Risiken für Mensch und Tier durch mangelhalft sozialisierte Hunde, nicht länger ausgesetzt werden können, gilt ab dem 18. Januar 2021 in Absprache mit dem BAG Folgendes: Hundeschulen dürfen auf ihren Aussenplätzen Kurse zur Sozialisierung und Erziehung von Hunden (Welpensozialisierung, Junghundekurse, weitere Erziehungskurse) anbieten (Art. 6dAbs. 1 Bst. c). In Analogie zur Regelung des Sports im Freien wird dringend empfohlen, die Gruppengrösse aufmaximal 5 Personen, inkl. Leitung, zu beschränken.