Am 1. Juni 2025 tritt das neue Hundegesetz im Kanton Zürich in Kraft. Unabhängig von der Rasse und Grösse eines Hundes müssen alle Hundehalter einen obligatorischen Kurs besuchen.
Hundegesetz Zürich 1. Juni 2025 – das Wichtigste in Kürze
- Jeder Hundehalter, der seinen Hund ab dem 1. Juni 2025 bekommt und im Kanton Zürich lebt, muss obligatorische Kurse besuchen, egal zu welcher Rasse oder Grösse der Hund gehört.
- Ersthundehalter oder Hundehalter die seit über 10 Jahren keinen Hund gehalten haben, müssen einen Theoriekurs absolvieren, mit einer abschliessenden Prüfung.
- Alle Hunde müssen einen praktischen Hundekurs absolvieren:
- Beginn: nach Vollendung des 6. Lebensmonats
- Dauer: 6 Lektionen
- Abschluss: spätestens 12 Monate nach der Übernahme des Hundes
- Die Lernziele für die theoretische und praktische Hundeausbildung wurden vom Veterinäramt des Kanton Zürich festgelegt
Obligatorischer Theoriekurs für Ersthundehalter
Wann muss der Theoriekurs absolviert werden
Der Theoriekurs kann frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung oder dem Zuzug in den Kanton Zürich absolviert werden.
Der Theoriekurs wird erst ab Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung angeboten.
Inhalte sind:
- Grundwissen über Hunde (Bedürfnisse, Verhalten, Körpersprache)
- Lernverhalten und Erziehungsmethoden
- Gesetzliche Vorschriften zur Hundehaltung
Wer muss keinen Theoriekurs besuchen
- Hundehalter, die in den letzten zehn Jahren einen Hund für min. sechs Monate in Folge gehalten haben müssen keinen Theoriekurs absolvieren.
- Hundehalter, die einen Hund vom Ehe oder Lebenspartner übernehmen, müssen keinen Theoriekurs absolvieren, wenn der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt.
- Sehbehinderte Hundehalter, die einen Blindenführhund von einer Blindenführhundeschule übernehmen, müssen keinen Theoriekurs absolvieren, wenn die Blindenführhundeschule von der Invalidenversicherung anerkannt ist.
Obligatorischer Praxiskurs
Wann muss der Praxiskurs besucht werden
Alle Hundehalter müssen mit ihrem Hund, der ab dem 1. Juni 2025 bei ihnen einzieht, oder die ab dem 1. Juni 2025 in den Kanton Zürich zuziehen, den Praxiskurs von 6 Lektionen besuchen.
Der Hund muss bei Beginn der praktischen Kurslektionen mindestens 6 Monate alt sein. Spätestens 12 Monate nach Beginn der Hundehaltung oder dem Zuzug in den Kanton Zürich muss der praktische Kurs abgeschlossen sein.
Die Trainer müssen den Lernfortschritt dokumentieren, die Lernziele müssen erreicht werden und dem Veterinäramt auf verlangen vorgelegt werden.
Inhalte des Praxiskurses sind:
- Grundsignale: Sitz, Platz, Rückruf und Leinenführigkeit
- Aufmerksamkeit & Bindung: Hund soll sich auf Signal an seinem Menschen orientieren
- Maulkorbtraining: Hund soll freiwillig einen Maulkorb tragen
- Sicheres Verhalten: Begegnung mit Hunden, Menschen und Umwelt
Ausnahmen vom Praxiskurs
- für Personen, die einen Hund halten, der bei seinem Erwerb oder beim Zuzug der Person in den Kanton älter als zehn Jahre ist,
- für Personen, die in den Kanton zuziehen, wenn sie eine praktische Hundeausbildung absolviert haben, die gemäss Bestätigung des Veterinäramts gleichwertig ist,
- für Personen, die den Hund von der Ehepartnerin oder ihrem Ehepartner oder ihrer Lebenspartnerin oder ihrem Lebenspartner übernehmen, wenn der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt,
- für Personen, die gemäss §16 d Abs. 1 eine Bewilligung als Hundeausbildnerin oder Hundeausbildner haben,
- bei Hunden, die für den Sicherheitsdienst der Polizei oder einer Strafvollzugsanstalt oder beim Grenzwachtkorps eingesetzt werden oder für einen solchen Einsatz vorgesehen sind,
- bei vom Bundesamt für Umwelt anerkannten Herdenschutzhunden.
Was gilt für Hunde, die vor dem 1. Juni 2025 im Kanton Zürich registriert sind und die nach bisheriger Gesetzeslage kurspflichtig sind?
Mit der Inkraftsetzung der revidierten Hundegesetzgebung entfällt die rechtliche Grundlage, um Hundekurse nach bisherigem Recht (Welpenförderung, Junghundekurs, Erziehungskurs) durchzusetzen. Das Veterinäramt empfiehlt aber solchen Hundehaltern und Hundehalterinnen dringend, dass sie ihre Hunde angemessen ausbilden und laufende Kurse nach Möglichkeit abschliessen, auch wenn der Kursabschluss erst nach dem 1. Juni 2025 erfolgt. Die Hundehaltenden stehen in der Verantwortung, ihre Hunde so zu führen, dass sie keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellen. Sie müssen ihren Hund auch in anspruchsvollen Situationen sicher führen und kontrollieren können.